Gemäß § 2b der Satzung wird der Stiftungszweck verwirklicht durch die Förderung der Integration gesellschaftlicher Randgruppen und Minderheiten im Rahmen der kommunalen Gemeinwesen- und Jugendarbeit.
Dies kann geschehen
  • durch die Förderung von nationalen wie internationalen Bildungsmaßnahmen und Forschungsprojekten, bevorzugt im Raum der Europäischen Gemeinschaft
  • durch die Unterstützung von Trägern der freien Jugendarbeit, Organisationen der Zivilgesellschaft (NGOs), Kirchen und gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen
  • durch Stadtteilarbeit, insbesondere an den sozialen Brennpunkten der Metropolregion Hamburg
  • sowie durch Bau und Betrieb von Kinderheimen und Ausbildungsstätten für gesellschaftliche Randgruppen in den neuen, sozial noch instabilen östlichen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft.

Diese Förderschwerpunkte wurden in der Vergangenheit u.a. durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
  • Unterstützung stadtteilbezogener Jugend- und Gemeinwesenarbeit durch Finanzierung von Abenteuerspielplätzen, Jugendklubs, Elternschulen u.ä.
  • Förderung von Migrations- und Integrationsforschung sowie Unterstützung von konkreten Integrationsprojekten für Migrantinnen und Migranten
  • Unterstützung eines bundesweiten Netzwerkes von Trägern der freien Jugendarbeit, die mit der Wirtschaft kooperieren
  • Finanzierung internationaler Jugendbegegnungen auf Traditions-Segelschiffen
  • Aufbau und Betrieb eines Kinderheimes für Roma und andere gesellschaftliche Randgruppen in Lunca Mures/Rumänien